Rechtssicher den Mietvertrag kündigen: Fristen, Form und Zugang

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00:00:00: Was kostet eigentlich so ein scheinbar winziger, rein formaler Fehler bei der Kündigung des Mietvertrags?

00:00:07: Also rechne dir das mal aus.

00:00:09: Pro Monat den deine Kündigung unwirksam ist läuft dieser alte Warmmeter einfach gnadenlos weiter!

00:00:16: Und dass meistens parallel zur neuen Wohnung oder?

00:00:19: Absolut!

00:00:20: Du zahlst dann schlichtweg doppelt – da verbrennst du im Handumdrehen wirklich tausende Euro

00:00:25: Wahnsinn.

00:00:26: Also stell dir das mal vor, die Kartons sind alle gepackt der Umzugswagen steht quasi vor der Tür und genau in diesem Moment erfährst du dass deine Kündigung das Papier nicht wert ist auf dem sie steht.

00:00:36: ein absoluter finanzieller Albtraum.

00:00:38: Ja und das passiert halt erstaunlich oft.

00:00:41: Und genau deshalb haben wir uns heute diesen massiven Stapel an Gerichtsorteilen und Mietrechtsquellen vorgenommen.

00:00:48: Unsere Mission ist es da einmal die teuersten rechtlichen Mythen rund um den Auszug zu entlarven.

00:00:54: Wichtig vorab, wir klammern heute alles aus was mit Gewerberäumen oder so Kündigungen durch den Vermieter zu tun hat.

00:01:01: Es geht hier ausschließlich um dich als Mieter von Wohnraum und da musst du drei Dinge beherrschen Form Frist und Zugang.

00:01:09: Genau!

00:01:10: Und wenn auch nur ein kleines Detail nicht stimmt fällt das ganze Vorhaben in sich zusammen.

00:01:16: Also in unseren Quellen bin ich da direkt über den Paragrafen fünfundundsechzig im bürgerlichen Gesetzbuch gestolpert.

00:01:23: Ich meine, wir machen heute alles digital.

00:01:25: Ferträge unterschreibe ich auf dem Tablet.

00:01:27: Warum reicht denn keine schnelle E-Mail oder WhatsApp an den Vermieter?

00:01:31: Tja... das Gesetz verlangt hier wirklich zwingend die Schriftform!

00:01:35: Das bedeutet echtes Papier und eine eigenhändige Unterschrift mit dem Stift.

00:01:40: Warte ein eingescanntes PDF im Anhang geht auch

00:01:42: nicht?!

00:01:43: Nein, völlig wertlos.

00:01:45: Der Grund dahinter ist psychologischer Natur.

00:01:49: Das nennt sich im deutschen Zivilrecht die Warnfunktion.

00:01:52: Ah, verstehe.

00:01:54: Der Gesetzgeber will uns also quasi vor uns selbst schützen.

00:01:58: Weil die Wohnung ja unser Lebensmittelpunkt ist.

00:02:00: Ganz genau!

00:02:01: Wenn du das per schnellen WhatsApp-Tipp kündigen könntest, passiert das vielleicht impulsiv im Streit oder abends nach drei Bier?

00:02:08: Klar... Aber der Griff zu stiftenden Papier, dass eintüten, der Weg zum Briefkasten….

00:02:14: Das erzwingt dann so eine Denkpause.

00:02:16: Das bremst dich sprichwörtlich aus, ja?

00:02:18: Und diese Bremse greift besonders hart bei Wohngemeinschaften oder Paaren die gemeinsam im Vertrag stehen.

00:02:24: Oh!

00:02:25: Weil da nicht einer für alle kündigen darf.

00:02:27: Richtig – da reicht es nicht wenn einer im Lamen aller unterschreibt.

00:02:30: Ausnahmslos jeder einzelne Mieter muss auf diesem Blatt Papier unterschreiben.

00:02:35: Fehlt eine Unterschrift ist die ganze Kündigung nichtig.

00:02:38: Das ist wie bei diesem Startprotokoll von Atomraketen wo im Film zwei generelle gleichzeitig ihren Schlüssel umdrehen müssen.

00:02:44: Das

00:02:44: ist ein guter Vergleich.

00:02:46: Wenn der WG-Partner auf Bali im Urlaub ist und den Stift nicht schwingen kann,

00:02:49: dann hängt die ganze WG einen Monat länger im Vertrag fest.

00:02:53: Krass!

00:02:54: Wir haben also jetzt dieses altmodische Stück Papier mit echter Tinte aber das nützt mir ja nichts wenn es zu spät beim Vermieter landet.

00:03:01: Wie tickt denn hier die rechtliche Uhr?

00:03:03: Die Grundregeln sind drei Monate zum Monatsende.

00:03:07: Ja, das ist noch der einfache Teil.

00:03:08: Die echte Tücke aus unseren Quellen liegt im sogenannten dritten Werktag eines Monats.

00:03:13: Also bis zu genau diesem Stichtag muss das Schreiben da sein.

00:03:16: Korrekt, damit der laufende Monat bei dieser drei Monatsfrist noch als voller Monat mitzählt.

00:03:21: Und dann musste ich bei der Recherche echt zweimal lesen.

00:03:25: Die Definition von Werktag ist hier eine ziemliche Falle.

00:03:28: Der Samstag zählt nämlich voll als Werktag, der Sonntag aber nicht Ein klassischer Stolperstein.

00:03:34: Also wenn ein Monat an einem Donnerstag beginnt Ist der Samstag bereits der ominöse dritte Werktak.

00:03:40: Oh wow Wer dann freitagsabends denkt, der wirft den Brief am Montag ans Bequem ein?

00:03:45: Hat

00:03:45: die Frist verpasst und zahlt direkt einen ganzen Monat länger Miete.

00:03:50: Moment das bringt mich direkt zum nächsten Problem!

00:03:52: Angenommen ich werfe den Brief im Freitag brav in den Postkasten Dann bin ich doch raus.

00:03:56: Eine Briefmarke drauf ab die Post Der normale Brief kommt ja an.

00:04:00: Da wärst du nicht der Erste, der damit vor Gericht echt böse überrascht wird.

00:04:05: Der Bundesgerichtshof hat da klar entschieden, dass ein normaler Brief keinen sogenannten Anscheinsbeweis für den Zugang liefert.

00:04:12: Echt jetzt?

00:04:13: Ja!

00:04:14: Du als Mieter trägst die volle Beweislass, das es Papier auch wirklich beim Empfänger angekommen ist.

00:04:19: Das heißt auf gut Deutsch Vorgericht gibt es keinen automatischen Vertrauensvorschuss für die Post.

00:04:25: nur weil ich den Brief einwerfe geht der Richter nicht davon aus, dass er den Vermieter erreicht hat.

00:04:30: Absolut nicht!

00:04:31: Wenn der Vermieter behauptet, er habe nie etwas bekommen.

00:04:33: Hast du Pech gehabt?

00:04:35: Wahnsinn... Deshalb ist dann wahrscheinlich die einzige sichere Methode so ein Einwurf einschreiben.

00:04:40: Einwurf-Einschreiben oder eben die persönliche Übergabe mit Quittung.

00:04:44: Beim Einwurf Einschreiben dokumentiert der Postbote den Einwurf in den Driefkasten des Vermieters.

00:04:49: Punkt genau.

00:04:50: Nur so hast Du halt einen echten wasserdichten Nachweis.

00:04:54: Okay Lass uns das mal kurz zusammenzurren.

00:04:56: Also frisst Drei Monate zum Monatsende Zugang zwingend bis zum dritten Werktag.

00:05:02: Und Form!

00:05:03: Ausschließlich schriftlich auf Papier, eigenhändig unterschrieben von allen Mietern keine E-Mail kein WhatsApp.

00:05:09: Genau und Zugang immer nachweisbar versenden am besten per Einwurf einschreiben oder direkt persönlich übergeben

00:05:18: Richtig.

00:05:18: Und wenn diese Kündigung dann sauber durch ist, taucht am Horizont meistens direkt das nächste Thema auf.

00:05:24: Die Barcaution beim alten Vermieter kann nämlich völlig legal noch drei bis sechs Monate einbehalten werden.

00:05:30: Stimmt und gleichzeitig steht für die neue Wohnung ja schon die nächste Caution an.

00:05:35: Genau da sind verdammt schnell mal zwei bis drei Monats Mieten parallel und doppelt gutbunden.

00:05:40: Das reißt bei vielen Jahren massives Loch in die Umzugskasse.

00:05:44: Eine sehr pragmatische Alternative zur klassischen Barcaution ist hier eine Bürgschaftslösung wie die Manifix-Mietcaution der deutschen Kautionskasse.

00:05:53: Das vermeidet einfach genau diese finanzielle Doppelbelastung beim Wechsel!

00:05:56: Ja,

00:05:57: das schafft den nötigen finanziellen Spielraum wenn man ihn beim Umzug eigentlich am dringendsten braucht.

00:06:01: Wir laden euch ein den Podcast Mietrecht und Kaution zu abonnieren Und weitere Ratgeberartikel auf kautionskatze.de.

00:06:10: Ein formalkorrekter Abschied erspart am Ende eben nicht nur Ärger, sondern vor allem Baresgeld.

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