Renovieren beim Auszug: Warum Sie den Pinsel meistens liegen lassen können
Die Kisten sind gepackt, der Transporter steht bereit, und dann will der Vermieter noch frisch gestrichene Wände sehen. An dieser Stelle greifen viele Mieterinnen und Mieter reflexartig zum Pinsel. Und zahlen für Arbeiten, die sie rechtlich gar nicht schulden.
In dieser Folge klären wir, wer beim Auszug tatsächlich renovieren muss. Der Ausgangspunkt steht in Paragraf 535 BGB: Die Instandhaltung der Wohnung ist Sache des Vermieters. Erst eine wirksame Klausel im Mietvertrag verschiebt die Schönheitsreparaturen auf den Mieter. Ist diese Klausel fehlerhaft, fällt die Pflicht ungeteilt an den Eigentümer zurück. Einen verminderten Umfang kann er dann nicht mehr verlangen.
Wir gehen...